Hostert: „Konkrete Verbesserungen für Engagierte und Vereine“

Mit den vom Bundeskabinett beschlossenen Entwurf des Steueränderungsgesetzes 2025 beginnt die Umsetzung der ersten Maßnahmen des im Koalitionsvertrag vereinbarten Zukunftspakts Ehrenamt. Es wird die Rahmenbedingungen für freiwilliges Engagement spürbar verbessern und bürokratische Hürden abbauen.  „Durch den kontinuierlichen Austausch mit unseren Vereinen vor Ort weiß ich: Viele Ehrenamtliche, ob im Sportverein, in Bürgerinitiativen oder beim DRK, wünschen sich konkrete Verbesserungen, damit sie sich auf ihre wertvolle Arbeit konzentrieren können“, erklärt die Böblinger SPD-Bundestagsabgeordnete Jasmina Hostert.

Im Zuge des Steueränderungsgesetzes 2025 wird zum Beispiel die Ehrenamtspauschale von 840 auf 960 Euro und die Übungsleiterpauschale von 3.000 auf 3.300 Euro erhöht. „Als Mitglied im Ausschuss für Sport und Ehrenamt habe ich mich stets für die Unterstützung und Anhebung der Ehrenamtspauschale eingesetzt. Umso mehr freut es mich, dass dies nun Teil des Zukunftspakets sein wird.“

„Die Maßnahmen aus dem Steueränderungsgesetz sind aber nur der Anfang“, so Hostert. „Im Rahmen des Zukunftspakts Ehrenamt sind weitere Schritte zur Entlastung und Förderung des Engagements geplant.“ Dazu gehört insbesondere der gezielte Abbau bürokratischer Belastungen, u. a. durch Vereinfachungen des Vereins- und Datenschutzrechts, die viele Initiativen und Vereine im Alltag ausbremsen. Ein weiterer zentraler Baustein ist der Ausbau der wichtigen Arbeit der Deutschen Stiftung für Engagement und Ehrenamt.

Hintergrund:

Weitere Änderungen sind höhere steuerlichen Freigrenzen und vereinfachten Nachweispflichten für Vereine, was ihre Arbeit deutlich erleichtert: Die Einnahmen-Grenze, ab der gemeinnützige Organisationen ihre Mittel zeitnah verwenden müssen, wird von derzeit 45.000 auf 100.000 Euro pro Jahr ausgeweitet. Die Freigrenze aus wirtschaftlichem Geschäftsbetrieb für gemeinnützige Vereine soll von 45.000 auf 50.000 Euro pro Jahr steigen. Ebenso wird die Haftungsprivilegierung für ehrenamtlich Tätige vereinheitlicht und auf 3.300 Euro angehoben. Die Einnahmen-Grenze, ab der Vereine und andere gemeinnützige Körperschaften eine Aufteilung ihrer Aktivitäten in verschiedene Sphären vornehmen müssen, wird ebenfalls von aktuell 45.000 auf 50.000 Euro steigen.